BVfK-Wochenendticker 30. April 2016

- exklusiv für BVfK-Mitglieder -

 

 

Heftig: BfI verklagt BVfK wegen Dipl. Kfm.

 

Kostenlose Langzeitmiete - Revolutionäres Geschäftsmodell oder Schneeballsystem?

 

BVfK-Partnerempfehlung: GSG ist BVfK-Garantiepartner

 

Kurze Pause: BVfK-Kollegenverteiler wird neu eingerichtet

 

Auf geht´s: Am 7.Mai zum großen BVfK-Kongress!

  Link >>>: Anmeldung zum BVfK-Jahreskongress 2016

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

vergangene Woche wurde uns eine Klage des Landgerichts Berlin zugestellt, welche dem Ziel dienen soll, dem BVfK zu verbieten, seinen Vorsitzenden, mithin den Unterzeichner unzutreffenderweise als Diplom-Kaufmann zu bezeichnen. Wir hatten am 30. Januar 2016 bereits über eine Abmahnung gleichen Inhalts berichtet: >>> Schauen Sie sich diesen Newsletter in Ihrem Browser an.

Kläger ist der Bundesverband Freier Kfz Importeure e.V. (BfI), vertreten durch den Vorstand August Schürenstedt, Uwe Lanzendörfer, Wolfgang Steurer, Günter Sakuth und Panagiotis Sarafoudis. Herr Sarafoudis ist im Übrigen auch BVfK-Mitglied. 

Den Inhalt der Klageschrift können Sie dem hier verlinkten Dokument entnehmen:

https://www.bvfk.de/mein-bvfk/bfi-klage-gegen-bvfk/ (Mitglieder-Login erforderlich)

Wie ebenfalls bereits berichtet, geht es auch hier um eine wenige Sekunden dauernde Einblendung in einem Video über den Deutschen Autorechtstag 2015, bei dem der Titel Diplom Kaufmann durch einen Fehler bei der Filmproduktion nicht richtigerweise Herrn Kudret Acikgöz zugeordnet ist. Er erscheint stattdessen eher im Zusammenhang mit dem Unterzeichner, jedenfalls meint man dies auf Seiten des Klägers zu erkennen.

Dass der Fehler bei der Produktion entstanden ist, bestätigt die Firma Spectra-Film in einem entsprechenden Schreiben, welches über diesen Link zu erreichen ist: 

https://www.bvfk.de/mein-bvfk/bfi-klage-gegen-bvfk/ (Mitglieder-Login erforderlich)

Dieser Fehler wurde natürlich sofort nach Bekanntwerden korrigiert.

Dies scheint jedoch dem Vorstand des BfI nicht zu genügen. Wie an anderer Stelle laut wurde, gibt es Kräfte in diesem Verband, welche hinter all dem betrügerische Machenschaften wittern.

Jedenfalls geht auch der BfI-Vorstand laut Klageschrift davon aus, dass eine Täuschungsabsicht mit dem Ziel der Mitgliedergewinnung zu Gunsten des BVfK und zu Lasten des BfI durch die Verwendung des falschen Titels besteht.

Man muss wohl nicht lange ausführen und begründen, dass das natürlich nicht zutrifft.

Abgesehen davon, dass dies nicht der Stil des BVfK wäre, hat es unser kontinuierlich wachsender Verband auch nicht nötig, mit fragwürdigen Methoden auf Mitgliederfang zu gehen. Und selbst, wenn dies so wäre, dann sicherlich nicht auf diesem Wege und an dieser Stelle, denn besagtes Video wurde im Netz in knapp sechs Monaten lediglich 36-mal angeklickt. Ein Großteil davon dürfte der Beweissicherung des BfI und den Mitarbeitern des BVfK zuzurechnen sein.

Es fragt sich, wer vom verbleibenden Rest nun auch noch freier Kfz-Händler war, der zudem auch noch diese Einblendung wahrgenommen hat, dann dadurch getäuscht wurde und folglich in seiner Überlegung, Mitglied im einen oder anderen Verband zu werden oder zu bleiben, beeinflusst wurde.

Dies in Frage zu stellen könnte Teil einer Verteidigungsstrategie gegen diese Klage sein. Wir würden uns allerdings auch mit vielen rechtlichen Fragen rund um den BfI beschäftigen, denn es würde nicht nur darum gehen, ob hier ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, sondern um eine Vielzahl anderer rechtlicher Aspekte, welche Voraussetzung dafür wären, dass eine solche Klage überhaupt auf den Weg gebracht werden kann.

Doch es stellt sich zunächst die Frage, ob wir uns tatsächlich in eine Auseinandersetzung hereinziehen lassen, bei welcher es im Grunde genommen nur Verlierer geben würde.

Unser Branchensegment steht nämlich bekanntermaßen vor riesengroßen Herausforderungen. Es sind nicht nur die Dauerthemen Marktbehinderung, unseriöse Lockvogelanbieter und fragwürdige Abmahnvereine, sondern wir stehen hinsichtlich der Entwicklung einer eigenen Börse als Meilenstein zur Digitalisierung des BVfK vor der größten Zukunftsaufgabe für den freien Kfz-Handel schlechthin. 

Wer sich das Kräftepotenzial anschaut, welches diesen Aufgaben gegenüber steht, dem können Zweifel kommen, ob das alles gelingen wird. Noch mehr Zweifel kommen einem allerdings, ob es Sinn macht, Gerichtsprozesse zu führen oder daran teilzunehmen, welche vermeiden sollen, zukünftig das Führen eines falschen akademischen Titels eines Verbandsvorsitzenden gerichtsfest zu verhindern oder ob man seine Kräfte nicht für Wichtigeres einsetzen sollte.

Diese Frage möchten wir gerne an die BVfK-Mitglieder weitergeben.

>>>  Sind Sie der Meinung, dass wir uns überhaupt gegen die Klage des BfI wegen Führen eines falschen Titels verteidigen sollten?

>>> Oder ist es sinnvoller, sich auf Aufgaben zu konzentrieren, welche dem freien Kfz-Handel dienen und seine Zukunft sichern?

Hier geht's zur Abstimmung:

https://www.bvfk.de/mein-bvfk/bfi-klage-gegen-bvfk/ (Mitglieder-Login erforderlich)

Zum Abschluß ein wichtiger Hinweis: Der BVfK-Wochenendticker richtet sich ausschließlich an BVfK-Mitglieder. Die Art, an dieser Stelle gründlich und kritisch zu informieren entspricht ebenso wie die regelmäßigen Befragungen und Abstimmungen dem Selbstverständnis einer gut funktionierenden und zur demokratischen Willensbildung motivierten Mitgliedergemeinschaft und der Verbandsorgane. 

Die Inhalte des BVfK-Wochenendtickers sind daher grundsätzlich nicht ohne Genehmigung zur Weiterverbreitung vorgesehen.

In diesem Sinne "Alles Gute für den Autohandel" und bis kommenden Samstag gut gelaunt beim großen BVfK-Kongress 2016 am 7. Mai auf den Wogen des Rheins. ( Link >>>: Anmeldung zum BVfK-Jahreskongress 2016 ) - Es sind nur noch wenige Plätze frei!

Ihr

Ansgar Klein

Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an a.klein@bvfk.de

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BVfK-Partnerempfehlung:

GSG ist BVfK-Garantiepartner

Viel Unruhe herrschte in den vergangenen Monaten im Markt der Kfz-Garantieanbieter. Die Situation machte deutlich, dass wider Erwarten nicht jeder Garantieanbieter als klassische Versicherung funktioniert oder durch eine solche abgesichert wird.

Weit verbreitet sind nämlich tatsächlich Gesellschaften, die nicht die im Garantieheft angegebenen Bauteile versichern, sondern das Funktionieren eines lebensverlängernden Additivs garantieren.

„Kommt am Ende aufs selbe raus“ -  könnte man meinen, kann aber Probleme bereiten, wenn der Garantieanbieter in finanzielle Schieflage gerät.

Das haben wir im Laufe der vergangenen Jahre mehrfach erlebt und in Folge erlitten Kunden und Händler gleichermaßen großen Schaden, wenn sich herausstellte, dass das Hochglanzgarantieheft nicht das Papier wert war, auf dem es gedruckt war.

Wer auf der Suche nach einem sicheren und zuverlässigen Garantiepartner ist, dem empfiehlt der BVfK die speziell für freie Händler operierende Tochtergesellschaft der CarGarantie, die GSG in Freiburg. Sie bietet zudem spezielle BVfK-Garantieprodukte an, welche exklusiv für BVfK-Mitglieder entwickelt wurden.

Wer Interesse an einer Verwendung der BVfK-Garantie in Zusammenarbeit mit der GSG hat, möge sich an Wilfried Vasen wenden: w.vasen@bvfk.de

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Bild rechts: Immer zur Stelle: Die BVfK-Juristen Moritz Groß, Simon Vondrlik und Stefan Obert (v.l.n.r.)

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Revolutionäres Geschäftsmodell oder Schneeballsystem?

Die Firma hat ihren Sitz in Deutschland. Das Stammkapital der UG beträgt 800 €. Die verschiedenen Domains gehören mal einer Firma in Panama, mal in Moskau.

Ob das die richtigen Voraussetzungen sind, den europäischen Neuwagenmarkt mit einem Null-Euro-Langzeitmietautokonzept aufzumischen?

Oder haben wir es mal wieder mit einem Schneeballsystem zu tun?

Das prüft derzeit die BVfK-Rechtsabteilung und fragt nach, wie denn die Anzahlungen von bis zu 5500 €, die bei Vertragsabschluss in Verbindung mit einer Wartezeit von bis zu neun Monaten gezahlt werden müssen, abgesichert werden.

Wir halten Sie auf dem Laufenden.

 rechtsabteilung@bvfk.de

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Bild rechts: Webseiten-Administrator Marcel Manthey

Die BVfK-EDV-Abteilung informiert:

BVfK-Kollegenverteiler wird neu eingerichtet

Der Dienstleister unseres bisherigen BVfK-Kollegenverteilers beendet seinen Hostingservice mit dem heutigen Tage, weshalb der Verteiler für ca. eine Woche nicht zur Verfügung stehen wird.

Es besteht jedoch kein Grund zur Sorge, denn dieser gern und häufig genutzte Verteilerdienst wird in den nächsten Tagen durch unsere EDV neu eingerichtet und Sie erhalten eine Nachricht, sobald der Dienst wieder genutzt werden kann.

Bei Fragen richten Sie sich bitte per E-Mail an unseren Webseiten-Administrator Herrn Marcel Manthey unter: m.manthey@bvfk.de

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Einladung zur BVfK-Mitgliederversammlung

Alle Mitglieder des BVfK e.V. sind zur Mitgliederversammlung am 8. Mai 2016 um 11:00 Uhr eingeladen. Die offizielle Einladung finden Sie im Mitgliederbereich der BVfK Website, wenn Sie diesem Link folgen:

https://www.bvfk.de/einladung-bvfk-mitgliederversammlung-08-05-2016-2/

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Einladung zur ECDA-Mitgliederversammlung

Alle Mitglieder des ECDA Aisbl (Association internationale sans but lucratif) sind zur Mitgliederversammlung am 8. Mai 2016 um 12:00 Uhr eingeladen. Die offizielle Einladung finden Sie im Mitgliederbereich der BVfK Website, wenn Sie diesem Link folgen:  

https://www.bvfk.de/einladung-ecda-mitgliederversammlung-08-05-2016-2/

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Jetzt buchen:

Auf geht´s am 7.Mai zum großen BVfK-Kongress!

Wir präsentieren:

BVfK-digital -  Gegenwart realisieren und Zukunft meistern!

Infos und Anmeldeformular finden Sie hier online:

        https://www.bvfk.de/veranstaltungen/bvfk-jahreskongress-2016/

Oder als PDF:

     https://www.bvfk.de/wp-content/uploads/2016/03/BVfK-Kongress_-2016-Info-Anmeldung-Händler-neu.pdf

Ganz bequem können Sie sich auch hier anmelden:

                   www.bvfk.de/anmeldung-bvfk-jahreskongress-2016/

Wir sehen uns!

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Termine 2016:

7. Mai 2016  Großer BVfK-Kongress / Rhein in Flammen

 

19. - 21. Mai 2016 E.A.I.V.T. International Markets Congress, Lissabon