Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,
vergangene Woche wurde uns eine Klage des Landgerichts Berlin zugestellt, welche dem Ziel dienen soll, dem BVfK zu verbieten, seinen Vorsitzenden, mithin den Unterzeichner unzutreffenderweise als Diplom-Kaufmann zu bezeichnen. Wir hatten am 30. Januar 2016 bereits über eine Abmahnung gleichen Inhalts berichtet: >>> Schauen Sie sich diesen Newsletter in Ihrem Browser an.
Kläger ist der Bundesverband Freier Kfz Importeure e.V. (BfI), vertreten durch den Vorstand August Schürenstedt, Uwe Lanzendörfer, Wolfgang Steurer, Günter Sakuth und Panagiotis Sarafoudis. Herr Sarafoudis ist im Übrigen auch BVfK-Mitglied.
Den Inhalt der Klageschrift können Sie dem hier verlinkten Dokument entnehmen:
https://www.bvfk.de/mein-bvfk/bfi-klage-gegen-bvfk/ (Mitglieder-Login erforderlich)
Wie ebenfalls bereits berichtet, geht es auch hier um eine wenige Sekunden dauernde Einblendung in einem Video über den Deutschen Autorechtstag 2015, bei dem der Titel Diplom Kaufmann durch einen Fehler bei der Filmproduktion nicht richtigerweise Herrn Kudret Acikgöz zugeordnet ist. Er erscheint stattdessen eher im Zusammenhang mit dem Unterzeichner, jedenfalls meint man dies auf Seiten des Klägers zu erkennen.
Dass der Fehler bei der Produktion entstanden ist, bestätigt die Firma Spectra-Film in einem entsprechenden Schreiben, welches über diesen Link zu erreichen ist:
https://www.bvfk.de/mein-bvfk/bfi-klage-gegen-bvfk/ (Mitglieder-Login erforderlich)
Dieser Fehler wurde natürlich sofort nach Bekanntwerden korrigiert.
Dies scheint jedoch dem Vorstand des BfI nicht zu genügen. Wie an anderer Stelle laut wurde, gibt es Kräfte in diesem Verband, welche hinter all dem betrügerische Machenschaften wittern.
Jedenfalls geht auch der BfI-Vorstand laut Klageschrift davon aus, dass eine Täuschungsabsicht mit dem Ziel der Mitgliedergewinnung zu Gunsten des BVfK und zu Lasten des BfI durch die Verwendung des falschen Titels besteht.
Man muss wohl nicht lange ausführen und begründen, dass das natürlich nicht zutrifft.
Abgesehen davon, dass dies nicht der Stil des BVfK wäre, hat es unser kontinuierlich wachsender Verband auch nicht nötig, mit fragwürdigen Methoden auf Mitgliederfang zu gehen. Und selbst, wenn dies so wäre, dann sicherlich nicht auf diesem Wege und an dieser Stelle, denn besagtes Video wurde im Netz in knapp sechs Monaten lediglich 36-mal angeklickt. Ein Großteil davon dürfte der Beweissicherung des BfI und den Mitarbeitern des BVfK zuzurechnen sein.
Es fragt sich, wer vom verbleibenden Rest nun auch noch freier Kfz-Händler war, der zudem auch noch diese Einblendung wahrgenommen hat, dann dadurch getäuscht wurde und folglich in seiner Überlegung, Mitglied im einen oder anderen Verband zu werden oder zu bleiben, beeinflusst wurde.
Dies in Frage zu stellen könnte Teil einer Verteidigungsstrategie gegen diese Klage sein. Wir würden uns allerdings auch mit vielen rechtlichen Fragen rund um den BfI beschäftigen, denn es würde nicht nur darum gehen, ob hier ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, sondern um eine Vielzahl anderer rechtlicher Aspekte, welche Voraussetzung dafür wären, dass eine solche Klage überhaupt auf den Weg gebracht werden kann.
Doch es stellt sich zunächst die Frage, ob wir uns tatsächlich in eine Auseinandersetzung hereinziehen lassen, bei welcher es im Grunde genommen nur Verlierer geben würde.
Unser Branchensegment steht nämlich bekanntermaßen vor riesengroßen Herausforderungen. Es sind nicht nur die Dauerthemen Marktbehinderung, unseriöse Lockvogelanbieter und fragwürdige Abmahnvereine, sondern wir stehen hinsichtlich der Entwicklung einer eigenen Börse als Meilenstein zur Digitalisierung des BVfK vor der größten Zukunftsaufgabe für den freien Kfz-Handel schlechthin.
Wer sich das Kräftepotenzial anschaut, welches diesen Aufgaben gegenüber steht, dem können Zweifel kommen, ob das alles gelingen wird. Noch mehr Zweifel kommen einem allerdings, ob es Sinn macht, Gerichtsprozesse zu führen oder daran teilzunehmen, welche vermeiden sollen, zukünftig das Führen eines falschen akademischen Titels eines Verbandsvorsitzenden gerichtsfest zu verhindern oder ob man seine Kräfte nicht für Wichtigeres einsetzen sollte.
Diese Frage möchten wir gerne an die BVfK-Mitglieder weitergeben.
>>> Sind Sie der Meinung, dass wir uns überhaupt gegen die Klage des BfI wegen Führen eines falschen Titels verteidigen sollten?
>>> Oder ist es sinnvoller, sich auf Aufgaben zu konzentrieren, welche dem freien Kfz-Handel dienen und seine Zukunft sichern?
Hier geht's zur Abstimmung:
https://www.bvfk.de/mein-bvfk/bfi-klage-gegen-bvfk/ (Mitglieder-Login erforderlich)
Zum Abschluß ein wichtiger Hinweis: Der BVfK-Wochenendticker richtet sich ausschließlich an BVfK-Mitglieder. Die Art, an dieser Stelle gründlich und kritisch zu informieren entspricht ebenso wie die regelmäßigen Befragungen und Abstimmungen dem Selbstverständnis einer gut funktionierenden und zur demokratischen Willensbildung motivierten Mitgliedergemeinschaft und der Verbandsorgane.
Die Inhalte des BVfK-Wochenendtickers sind daher grundsätzlich nicht ohne Genehmigung zur Weiterverbreitung vorgesehen.
In diesem Sinne "Alles Gute für den Autohandel" und bis kommenden Samstag gut gelaunt beim großen BVfK-Kongress 2016 am 7. Mai auf den Wogen des Rheins. ( Link >>>: Anmeldung zum BVfK-Jahreskongress 2016 ) - Es sind nur noch wenige Plätze frei!
Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.
Feedback immer gerne direkt an a.klein@bvfk.de